Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung Hammerstetten Süd, Teil A, 1. Änderung

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung Hammerstetten Süd, Teil A, 1. Änderung, Gemeinde Kammeltal, OT Hammerstetten, Fassung vom 23.05.2023, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Kammeltal hat in seiner Sitzung am 23.05.2023 den Entwurf der Bebauungsplanänderung Hammerstetten Süd, Teil A, 1. Änderung, Fassung vom 23.05.2023, mit den in dieser Sitzung nach Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des BP vom 17.01.2023 beschlossenen Änderungen, gebilligt. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst gemäß Darstellung in nachstehender Planzeichnung die Gesamtfläche der Grundstücke Fl. Nr. 169, 169/1, 169/2
und 169/3 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 170, Gemarkung Hammerstetten.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung, Fassung 23.05.2023, liegt mit Begründung
und Umweltbericht in der Zeit vom

19.06.2023 bis 19.07.2023

im Rathaus der Gemeinde Kammeltal, 89358 Kammeltal, OT Ettenbeuren, Burgauer
Str. 12, Zimmer 105, während der Geschäftszeiten öffentlich aus.

Diese Bekanntmachung und der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit
Begründung und Umweltbericht zum rechtsgültigen BP können in der o. g. Frist auch
auf der Homepage der Gemeinde Kammeltal unter http://www.kammeltal.de
eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen in Textform vorgebracht oder während
der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit zur
Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen während
der Auslegungsfrist bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen
und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1, Buchstabe e (DSGVO), i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das mit o. a. Unterlagen ebenfalls öffentlich ausliegt und auf der Homepage der Gemeinde Kammeltal unter www.kammeltal.de eingesehen werden kann.